AnrainerInnenparken rund um die Wiener Stadthalle von 18 bis 8 Uhr

Seit 27. November 2019 gibt es im Rahmen eines vorläufig sechsmonatigen Pilotprojekts der Bezirksvorstehung Rudolfsheim-Fünfhaus zusätzlich AnrainerInnenparkplätze.

Die AnrainerInnenparkplätze gelten täglich in der Zeit von 18 bis 8 Uhr. In der übrigen Zeit ist es auch bezirksfremden AutofahrerInnen, unter Einhaltung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, gestattet diesen Parkraum zu nutzen.  

Bitte beachten Sie, dass die besagten Parkplätze ausschließlich durch Zusatzschilder gekennzeichnet werden und keine Stellplatzmarkierung am Boden erfolgt.

Die Verordnung gilt sofort mit Aufstellung der Tafeln.

Detaillierte Infos finden Sie unter: Stadt Wien

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